Fachkräfteeinwanderung

Die Deutsche Bundesregierung hat am 23.07.2023 Änderungen am Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen.
Damit soll erreicht werden, dass mehr Menschen noch einfacher nach Deutschland einwandern und hier arbeiten können.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Durch dieses Gesetz wird geregelt, auf welche Weise Fachkräfte nach Deutschland einwandern können. Die Einwanderung ist auf drei Wegen möglich: über Qualifikation, Erfahrung oder Potenzial.

Die neuen Regelungen gelten teilweise ab November 2023 beziehungsweise ab dem Frühjahr 2024. 

 

Der Hintergrund

Die deutsche Wirtschaft wächst und es gibt einen strukturellen Wandel hin zu Digitalisierung und zu Erneuerbaren Energien. Außerdem benötigen immer mehr ältere Menschen Pflege und medizinische Versorgung und immer mehr Kinder brauchen einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte.

Um den strukturellen Wandel voranzutreiben, den demografischen Wandel zu bewältigen und dem Nachwuchs eine gute Zukunft zu ermöglichen, werden immer mehr Fachkräfte benötigt. Das sind Menschen, die eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen haben und dadurch für die Arbeit in diesen bestimmten Bereichen qualifiziert sind.

Inzwischen kann der Bedarf an Fachkräften nicht mehr allein durch bereits in Deutschland lebende Menschen gedeckt werden. Deshalb werden zunehmend auch qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland gebraucht. Besonders gesucht werden beispielsweise Pflegekräfte, Ärzte, Lehrer, Erzieher und IT-Experten.

 

Das Ziel

Deutschland ist sehr an der Zuwanderung solcher Fachkräfte interessiert, um weiterhin wirtschaftlich stark und technologisch fortschrittlich zu bleiben sowie die Bevölkerung gut versorgen zu können. Diese Zuwanderung aus Staaten weltweit wird durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz geregelt und erleichtert.

Durch die Änderungen an dem Gesetz wird es beispielsweise einfacher, ein Visum und eine Arbeitserlaubnis für Deutschland zu erhalten. Außerdem wird es leichter möglich sein, dass Angehörige (z. B. Lebenspartner, Eltern) nachziehen und auch in Deutschland leben können.

Einwanderung über Qualifikation

Hier sind gemeint: Alle Arbeitnehmenden, die einen akademischen Abschluss (= ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule) besitzen. Diese erwerbstätigen Personen aus Drittstaaten (= Länder außerhalb der Europäischen Union) können bereits jetzt die sogenannte Blaue Karte EU (= eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) erhalten.

Neu ist, dass alle, die einen akademischen Abschluss haben, in jedem Beruf arbeiten dürfen, der einen solchen voraussetzt. Man muss also nicht mehr unbedingt in dem Beruf arbeiten, für den der spezifische Abschluss ursprünglich erworben wurde.

Eine weitere Änderung ist, dass die Mindestgehaltsgrenze gesenkt wurde. Das heißt, das minimale Gehalt, das Arbeitnehmende vom deutschen Arbeitgebenden verlangen müssen, um die Blaue Karte EU zu erhalten, ist nun niedriger.

 

Einwanderung über Erfahrung

Hier sind gemeint: Alle Arbeitnehmenden, die eine Berufsausbildung abgeschlossen und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Nach der neuen Regelung muss die Ausbildung nicht (unbedingt) vorher in Deutschland anerkannt werden.

Das heißt, über diesen Weg kann man nach Deutschland einreisen und hier arbeiten, wenn man im Ausland eine Ausbildung – zum Beispiel als Pflegefachkraft – gemacht und danach mindestens zwei Jahre in diesem Beruf gearbeitet hat.

Nur wenn das Einkommen die erforderliche minimale Höhe nicht erreicht, muss die Ausbildung doch zuerst anerkannt werden. Hierbei kann dann aber der Arbeitgeber helfen. Dieses Vorgehen wird „Anerkennungspartnerschaft“ genannt.

 

Für eine Einwanderung über Qualifikation oder Erfahrung muss bereits ein Arbeitsplatz vorhanden sein oder ein Angebot für einen Arbeitsplatz vorliegen. Das ist anders bei der dritten Möglichkeit, der Einwanderung über Potenzial.

 

Einwanderung über Potenzial

Dieser Weg der Einwanderung richtet sich an diejenigen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt mitbringen. Für diese Personen wird eine sogenannte „Chancenkarte“ mit einem Punktesystem eingeführt.

Es gibt insgesamt zwölf Kriterien, für die man jeweils Punkte erhalten kann. Je besser beispielsweise die Sprachkenntnisse in Deutsch und die Qualifikation oder berufliche Ausbildung sind, desto höher ist die eigene Punktzahl für diese Kriterien.

Die Gesamtpunktzahl zeigt an, wie groß die Chance ist, einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. Je größer diese Chance ist, desto besser sind auch die Aussichten, nach Deutschland einwandern und hier bleiben zu dürfen.